Zur Freiheit gehört es, den Papst und das, was
er zu sagen hat, zu ignorieren. Ob solche Entschiedenheit gegenüber
einem der wenigen Großgelehrten unserer Zeit der Erweiterung des
geistigen Horizonts dient, darf bezweifelt werden. Aber jeder hat das
Recht, in seiner Entwicklung zu verharren. Die Verfassungsgrundrechte
zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und zur Meinungsfreiheit
gelten auch für Bundestagsabgeordnete, wenn sie dem
Parlaments-Besucher Benedikt XVI. im September 2011 demonstrativ
Desinteresse bekunden. Gebote der Höflichkeit stehen in keinem
Pflichtenbuch für Volksvertreter. Wäre es anders, müsste man den
Parteigrünen und Gesinnungslinken Christian Ströbele für einen
sonderbar Pflichtvergessenen halten. Ströbele steht exemplarisch für
eine Gruppe von gestrigen, gedanklich unbeweglichen SPD- und
Grünen-Abgeordneten, denen es frei nach Einstein wohl leichter fiele,
ein Atom zu spalten als ihre anti-päpstlichen Vorurteile. Benedikt,
das lehrt nicht zuletzt sein jüngstes Interview-Buch, besitzt
genügend Verstand und Herz, die Irrungen und Wirrungen von Ströbele
und Co. als Zeitgeist-Erscheinungen einzuordnen. Und wer diesen
Zeitgeist heiratet, ist bekanntlich schnell verwitwet.
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