Noch nie hat eine Opposition in Deutschland
versucht, den Vollzug eines Haushalts per einstweiliger Anordnung zu
verhindern. CDU und FDP in NRW haben sich Ende vergangenen Jahres für
diesen ungewöhnlichen Weg entschieden, weil sie den Nachtragshaushalt
2010 des Landes für verfassungswidrig halten. Die Opposition stört
sich vor allem an der Aufstockung des Sondervermögens für
WestLB-Risikopapiere um 1,3 Milliarden Euro. Deshalb sollte es der
Landesregierung umgehend verwehrt werden, neue Kredite aufzunehmen.
Doch der angerufene Verfassungsgerichtshof ließ sich (und damit
Rot-Grün) Zeit. Jetzt auf einmal macht er enormen Druck, will genau
wissen, welche Kredite bereits in Anspruch genommen wurden. Bedeutet
das, dass er für noch nicht in Anspruch genommene
Kreditermächtigungen eine vorläufige Sperre verhängen wird – was ganz
dem Ansinnen der Opposition entspräche? CDU und FDP müssen freilich
damit rechnen, dass sie sich in Münster einen Pyrrhus-Sieg
einhandeln. Denn wenn das Verfassungsgericht die rot-grüne
Landesregierung allzu sehr an die haushaltspolitische Kette legt,
könnte es sein, dass dies deren Lust auf klare Verhältnisse und somit
auf Neuwahlen beflügelt. Nach Lage der Dinge könnte Rot-Grün wohl mit
einer Mehrheit rechnen.
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