Ein alleinstehender Durchschnittsverdiener hat 
seit 1991 insgesamt rund 6300 Euro an Solidaritätszuschlag gezahlt. 
Das geht aus Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts des 
Bundes der Steuerzahler hervor, die der Düsseldorfer „Rheinischen 
Post“ (Donnerstag) vorliegen. Demnach fiel bei einem kinderlosen 
Single, der jeweils das durchschnittliche Brutto-Jahresgehalt 
verdiente, von 1991 bis heute eine jahresdurchschnittliche 
Soli-Belastung von rund 242 Euro an. Familien mit Kindern und 
Eheleute mit Durchschnittsverdiensten bezahlten in der Regel wegen 
des Ehegattensplittings und der Kinderfreibeträge deutlich weniger, 
so das Institut. Insgesamt summieren sich die Soli-Einnahmen zwischen
1991 und 2019 laut dem Steuerzahlerinstitut auf bisher rund 344 
Milliarden Euro. Der Durchschnittsverdienst stieg von knapp 20.000 
Euro im Jahr 1991 auf heute gut 36.000 Euro deutlich an – 
entsprechend nahmen auch die jährlichen Soli-Zahlungen zu. „Mit dem 
Ende des Solidarpakts II muss auch der Soli fallen. Nicht nur 
teilweise und erst im Wahljahr 2021, wie das jetzt geplant ist. 
Sondern komplett“, forderte der Präsident des Steuerzahlerbundes, 
Reiner Holznagel, anlässlich des Tags der deutschen Einheit  „Das ist
eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Außerdem ist es 
verfassungsrechtlich geboten“, sagte Holznagel. Der 
Solidaritätszuschlag war erstmals 1991 mit der Begründung eingeführt 
worden, den Aufbau Ost in den neuen Bundesländern zu finanzieren. Er 
betrug zu Beginn 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer 
und seit 1998 durchgehend 5,5 Prozent.
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