Die schulische Inklusion ist nach Auffassung 
der Städte und Kreise eine Aufgabe, die ihnen das Land per Gesetz 
übertragen hat. Also, so schlussfolgern sie völlig zu Recht, müsse 
ihnen das Land die damit verbundenen Kosten erstatten. Schließlich 
ist in NRW das Konnexitätsprinzip verfassungsrechtlich verankert. Es 
bedeutet im übertragenen Sinn: Wer etwas bestellt, muss auch dafür 
zahlen. Doch die rot-grüne Regierung schaltete lange Zeit auf stur. 
Erst, als sich die Drohung der Kommunen mit einer Verfassungsklage 
verdichtete, lenkte das Land ein. Es sagte über fünf Jahre insgesamt 
175 Millionen Euro zu. Während der damals noch von Mönchengladbachs 
SPD-Oberbürgermeister Norbert Bude geleitete Städtetag auf das 
Angebot einging, blieben die beiden anderen Kommunalverbände bei 
ihrem Nein – und setzten sich durch. Jetzt plötzlich ist das Land 
bereit, eine jährliche Anpassung an die tatsächlich anfallenden 
Kosten vorzunehmen. Dieses Ergebnis, das den Eltern behinderter 
Kinder, aber auch den Schulen und Kommunen endlich die nötige 
Klarheit gibt, hätte viel früher vorliegen können, wenn Rot-Grün auf 
seine unwürdige Scheibchen-Taktik verzichtet hätte.
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