Die umstrittene neue Arbeitsschutzverordnung
soll in deutlich entschärfter Fassung am Mittwoch vom Kabinett
verabschiedet werden. Dies bestätigte eine Sprecherin des
Bundesarbeitsministeriums der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Die Neuregelung sollte
ursprünglich schon Anfang 2015 beschlossen werden, stieß aber vor
allem bei Arbeitgebern auf heftigen Protest. Während der
ursprüngliche Entwurf vorsah, dass Pausen- und Bereitschaftsräume,
sogar Teeküchen, Fenster enthalten müssten, heißt es im neuen
Entwurf, der der „Rheinischen Post“ vorliegt, dass diese Räume
„möglichst ausreichend mit Tageslicht“ beleuchtet sein sollten. Die
Neuregelung führt auch eine Reihe von Ausnahmen auf, in welchen
Fällen Arbeitsplätze nicht mit Tageslicht versehen werden können –
beispielsweise in Einkaufszentren, Bahnhöfen und Tiefgaragen. Streit
gab es auch über die Frage, ob jeder Arbeitnehmer einen
abschließbaren Spind benötigt. Der neue Entwurf schreibt nur noch
vor, dass „jedem Beschäftigten“ mindestens eine Kleiderablage zur
Verfügung stehen müsse, sofern keine Umkleideräume vorhanden seien.
Für Arbeitgeber soll es erst einmal nicht teurer werden: Die
Verordnung sieht Bestandsschutz für alle bereits eingerichteten
Arbeitsplätze vor. Eine weitere Klarstellung in der neuen Verordnung,
die auf die Gewohnheiten des modernen Arbeitslebens eingeht: Wer
abends oder auf Reisen mit seinem Laptop für den Arbeitgeber tätig
ist, fällt nicht unter die Regelungen, die für Telearbeitsplätze
vorgesehen sind. Die entschärfte Fassung geht auf eine Initiative des
Bundesrats zurück.
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