Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von
derzeit 4368 auf 4440 Euro im Jahr 2014. Dies geht aus dem
Existenzminimumbericht des Bundesfinanzministeriums hervor, der am
heutigen Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden soll. Er liegt der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) vor.
Für alleinstehende Erwachsene wird der Grundfreibetrag von derzeit
8004 Euro in zwei Stufen angehoben. Im kommenden Jahr steigt er
zunächst auf 8124 Euro und 2014 auf 8352 Euro. Für Ehepaare legt das
Finanzministerium ab 2014 ein steuerfrei zu stellendes
Existenzminimum von 14004 Euro fest. Der Gesetzgeber gewährt
Ehepaaren jedoch schon derzeit einen Freibetrag von 16008 Euro pro
Jahr.
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