Ein Kommentar von Detlev Hüwel:
Das Bonner Rechtsgutachten zur Schulpolitik ist eine schallende
Ohrfeige für die NRW-Regierung. Rot-Grün argumentiert damit, dass es
sich bei der Gemeinschaftsschule lediglich um einen „Schulversuch“
handle, den die „Experimentierklausel“ des Schulgesetzes ermögliche.
Dem widerspricht das Gutachten entschieden: Der Regierung gehe es gar
nicht um ein „Experiment“, sondern sie wolle einem neuen Schultypus
zum Durchbruch verhelfen. Wer einen solch radikalen Wandel der
Schulstruktur am Parlament vorbei durchzusetzen versuche, handle
verfassungswidrig. Die Fronten sind verhärtet: Die Landesregierung
wird heute der ersten Gemeinschaftsschule (in Ascheberg) die
Genehmigung erteilen. Weitere werden folgen. Die große Frage ist: Wie
viele werden es mittelfristig sein? Wenn es nur wenige Anträge gibt,
wird es sich die CDU als größte Oppositionspartei wohl reiflich
überlegen, Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster zu
erheben. Ab einer bestimmten Zahl von Anträgen bedarf es dagegen
eines ordentlichen Schulgesetzes. Das weiß auch die Landesregierung.
Doch dafür hat sie keine Mehrheit. Deshalb behilft sie sich mit der
Experimentierklausel. Der Trick ist durchsichtig.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303