Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat
angekündigt, in den kommenden Wochen die Leitlinien2″ für ein Gesetz
zur Frauenquote für Spitzenpositionen in der Wirtschaft vorzulegen.
„Ich bin froh, dass jetzt Schluss ist mit freiwilligen Vereinbarungen
und wir das Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen auf den Weg
bringen“, sagte Schwesig der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen
Post“ (Samstagausgabe). Das Gesetz soll Schwesig zufolge „drei
Blöcke“ umfassen. „Erstens wollen wir die feste Frauenquote von 30
Prozent in Aufsichtsräten für alle Neubesetzungen ab 2016 einführen“,
betonte die Ministerin. Diese verbindliche Quote solle in
börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen
gelten. Betroffen wären rund 120 Unternehmen in Deutschland. Für den
Fall, dass die Unternehmen die Quote nicht erreichen, droht die
Ministerin mit der Sanktion des „leeren Stuhls“. Schwesig sagte:
„Ein frei werdender Aufsichtsratsposten muss frei bleiben, wenn er
nicht mit einer Frau besetzt wird, obwohl die Quote noch nicht
erfüllt ist.“ Zweitens sollen laut Schwesig alle Unternehmen, die
entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, per Gesetz
verpflichtet werden, für Aufsichtsräte, Vorstände und die oberste
Management-Ebene selbst Zielgrößen für den Frauenanteil festzulegen.
Diese Regelung solle bereits ab 2015 gelten und betreffe rund 2500
Unternehmen bundesweit, die in der Regel zwischen 500 und 2000
Mitarbeiter haben. „Drittens sollen auch Einrichtungen und
Unternehmen mit Bundesbeteiligung mit gutem Beispiel vorangehen“,
sagte Schwesig.
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