Rheinische Post: Finanzaufsicht ermittelt wegen RWE-Aktiengeschäften bei Aufspaltungs-Ankündigung

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin)
ermittelt im Zusammenhang mit der geplanten Aufspaltung von RWE. „Ich
kann bestätigen, dass wir im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Mitteilung
vom 1. Dezember 2015 den Handel in Wertpapieren der RWE AG
routinemäßig und ergebnisoffen auf Insiderhandel analysieren“, sagte
Bafin-Sprecherin Anja Schuchhardt der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Am 1. Dezember 2015 hatte RWE
die Aufspaltung des Konzerns in eine Ökostrom- und
Kraftwerksgesellschaft bekannt gegeben, daraufhin war der Kurs stark
gestiegen. Womöglich habe ein Aufsichtsrat damals sein Wissen über
die geplante Aufspaltung genutzt, um kurzfristig Aktiengeschäfte zum
eigenen Vorteil zu machen, heißt es in Konzernkreisen.

„Sollten sich im Rahmen der Analyse Auffälligkeiten ergeben,
eröffnen wir eine förmliche Insideruntersuchung. Bestätigen sich auch
dabei die gefundenen Auffälligkeiten, erstatten wir Strafanzeige bei
der zuständigen Staatsanwaltschaft“, sagte die Bafin-Sprecherin
weiter. Insiderhandel könne mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf
Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

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