Rheinische Post: FPD hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen Betreuungsgeld / Familienausschussvorsitzende Laurischk droht mit Ablehnung

Die Vorsitzende des Familienausschusses im
Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), hat verfassungsrechtliche
Bedenken gegen das Betreuungsgeld. „Ich bin beim Betreuungsgeld
skeptisch, ob der Bund aus verfassungsrechtlicher Sicht dafür
überhaupt zuständig ist“, sagte Laurischk der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Zudem sei
bislang nicht die Frage beantwortet worden, „was eigentlich der Zweck
des Betreuungsgeldes ist“. Laurischk sagte: „Ich behalte mir vor, dem
Gesetz nicht zuzustimmen.“ In der CDU gibt es Forderungen, den
Gesetzentwurf erheblich nachzubessern. „Mit dem Gesetzentwurf zum
Betreuungsgeld können wir noch nicht zufrieden sein“, sagte der
CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek der Zeitung. „Die 150 Euro
pro Monat müssen alle Familien mit Kleinkindern bekommen, unabhängig
davon, ob sie eine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch
nehmen.“ Es sei nicht zu verstehen, dass beispielsweise eine in
Teilzeit arbeitende Mutter mit geringem Einkommen das Betreuungsgeld
nicht erhalten soll. Das Betreuungsgeld solle eine Anerkennung für
Erziehungsleistung sein. „Wer sein Kind 20 Stunden statt 24 Stunden
am Tag betreut erbringt auch eine anerkennenswerte
Erziehungsleistung.“

Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weitere Informationen unter:
http://