Rheinische Post: Generalbundesanwalt Peter Frank: Terrorgefahr unabhängig von Flüchtlingsbewegung 2015

Der Generalbundesanwalt hält eine Verknüpfung
von Terrorgefahr und Flüchtlingen für unzulässig. „Islamistischer
Terrorismus ist nichts, was erst im Jahr 2015 nach Deutschland
gekommen ist“, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“
(Dienstag). „Es wäre daher völlig verfehlt, jeden Flüchtling zu
verdächtigen, ein islamistischer Terrorist zu sein“, sagte Frank. Der
Anschlag auf das World-Trade-Center in New York am 11. September 2001
sei in Deutschland geplant worden. Frank erinnerte außerdem an die
Kofferbomber 2006, die Sauerland-Gruppe 2007, den vereitelten
Anschlag der „Düsseldorfer Zelle“ 2001 und den versuchten Anschlag
auf den Hauptbahnhof Bonn 2013: „Das alles geschah unabhängig von der
Flüchtlingsbewegung 2015.“ Allerdings wisse seine Behörde auch, dass
der IS die Flüchtlingsbewegung missbraucht und auf diesem Wege
Personen nach Westeuropa geschleust habe.

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