Rheinische Post: Gesetz zur Tarifeinheit verzögert sich

Die gesetzlich geplante Tarifeinheit verzögert
sich. Nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen
Post“ (Mittwochausgabe) aus Gewerkschaftskreisen sind die Regelungen
zur Tarifeinheit in dem Referentenentwurf zum Mindestlohn nicht mehr
enthalten. Ursprünglich wollte Nahles den Mindestlohn, die Ausweitung
der Allgemeinverbindlichkeit von Branchenmindestlöhnen und die
Tarifeinheit in einem Gesetz zusammenfügen. „Tarifpaket“ nannte sie
bislang ihr Gesetzesvorhaben. Bei der Frage der Tarifeinheit gebe es
noch Abstimmungsbedarf zwischen Arbeits-, Innen- und
Justizministerium, hieß es aus Regierungskreisen.

Die Frage der Tarifeinheit wird seit Jahren strittig zwischen der
Politik und den großen Gewerkschaften einerseits und den kleinen
Gewerkschaften wie die Pilotenvereinigung Cockpit und die
Ärztegewerkschaft Marburger Bund diskutiert. Unter der Tarifeinheit
versteht man den Grundsatz, dass in einem Betrieb nur ein
Tarifvertrag gelten darf. Geplant ist, dass künftig die Gewerkschaft,
die die meisten Mitglieder in einem Betrieb stellt, auch den
Tarifvertrag für alle Berufsgruppen aushandeln soll.

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