Rheinische Post: Gesetzentwurf Betreuungsgeld: Keine Leistung für Kinder von Langzeitarbeitslosen

Der vom Familienministerium fertig gestellte
Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld schließt Hartz-IV-Empfänger von der
neuen Leistung aus. Dies bestätigte CSU-Landesgruppenchefin Gerda
Hasselfeldt im Interview mit der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). „Die Idee von Hartz IV ist,
Menschen unter die Arme zu greifen und sie zur Aufnahme einer Arbeit
zu motivieren, deshalb ist eine Anrechnung des Betreuungsgeldes auf
Hartz IV nur konsequent“, sagte die CSU-Politikerin. Die
ursprüngliche Formulierung im Gesetzestext, dass nur die Eltern das
Betreuungsgeld erhalten, die ihre Kinder zur Vorsorgeuntersuchung
bringen, wurde wieder gestrichen. „Und das ist auch richtig“, betonte
Hasselfeldt. Die Vorsorgeuntersuchungen seien richtig und notwendig,
hätten aber keinerlei Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld. Der
Entwurf für das umstrittene Gesetz zum Betreuungsgeld soll am
Dienstag nach Pfingsten den Ministerien zur Ressortabstimmung
vorgelegt werden. Am 6. Juni soll ihn das Bundeskabinett
verabschieden.

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