Die gesetzlichen Krankenkassen haben insgesamt
55 000 Versicherten Schulden in einer Gesamthöhe von mehr als 1,1
Milliarden Euro erlassen. Dies geht aus einer Auflistung des
Bundesgesundheitsministeriums hervor, die der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt. Dabei
wurde eine Summe von 231,6 Millionen Euro an Beiträgen erlassen und
909,4 Millionen Euro an Säumniszuschlägen. Die Zahlen sollen am
Mittwoch im Gesundheitsausschuss im Bundestag vorgelegt werden.
Damit profitieren die Versicherten von einer 2013 geschaffenen
Neuregelung des Beitragsschuldengesetzes, die Beitragserlasse und
den Erlass des überhöhten Säumniszuschlags festlegte.
CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sagte: „Die Zahlen zeigen, dass wir
vielen Tausend Menschen den Weg zurück in die Krankenversicherung
ermöglicht haben.“ Dies sei gut, denn „überhöhte Wucherzinsen von bis
zu 60 Prozent im Jahr“ seien für viele unbezahlbar gewesen.
Kontext:
2013 hatten sich die Schulden der Versicherten auf mehr als zwei
Milliarden Euro summiert. Grund waren vor allem die enorm hohen
Säumniszuschläge der Kassen von fünf Prozent pro Monat (also 60
Prozent pro Jahr) und ihre Forderungen nach Nachzahlungen. Die
Nachzahlungsforderungen ergaben sich wiederum aus der seit 2007
bestehenden Versicherungspflicht, wonach jeder Bürger eine
Krankenversicherung haben muss. Wenn sich ein bislang
Nicht-Versicherter erst 2009 oder 2010 bei einer Krankenkasse
meldete, forderte die Kasse ab dem Stichtag der Versicherungspflicht
Nachzahlungen. Per Gesetz reduzierte die Regierung den
höchstmöglichen Säumniszuschlag auf ein Prozent pro Monat. Zudem
regelte sie, dass die Versicherten Rückstände aus Zeiten, in denen
sie nicht versichert waren, nicht nachzahlen müssen. Auch die
überhöhten Säumniszuschläge mussten erlassen werden.
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