Rheinische Post: Grüne in NRW kritisieren Karlsruher Beschluss zum kirchlichen Arbeitsrecht

Der Landesvorsitzende der Grünen in NRW, Sven
Lehmann, übte massive Kritik am aktuellen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht. Karlsruhe
bestätigte das Recht einer katholischen Klinik, einem Chefarzt zu
kündigen, der nach Ehescheidung wieder geheiratet und damit gegen
katholische Glaubensgrundsätze verstoßen hatte. Lehmann sagte gestern
der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinische Post“ (Freitagausgabe):
„Es ist bedauerlich, dass das Verfassungsgericht die Sonderrechte der
Kirchen im Arbeitsrecht bestätigt hat. Das kirchliche Arbeitsrecht
atmet den Geist des letzten Jahrtausends. Scheidung oder
Homosexualität sind kein Kündigungsgrund. Es ist auch nicht
akzeptabel, dass viele kirchlich Beschäftigte schlechteren
Kündigungsschutz haben oder keine Betriebsräte gründen dürfen.“ Dies,
so fuhr der Grünen-Chef NRW fort, gilt umso mehr, da die meisten
Einrichtungen mehrheitlich öffentlich finanziert werden. Immer mehr
Gläubige lehnten die rigorose Haltung der Kirchenführungen in dieser
Frage ab: „Wir Grüne fordern, dass kirchliche Beschäftigte außerhalb
des Verkündigungsbereichs die gleichen Rechte bekommen wie andere
Arbeitnehmer auch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss so
geändert werden, dass seine Bestimmungen auch für Beschäftigte in
kirchlichen Einrichtungen gelten.“

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