Rheinische Post: Gute Rauchzeichen

Ein Kommentar von Klaus Peter Kühn:

Der Qualm hat sich verzogen. Im doppeltem Wortsinn. Die Belastung
durch Tabakrauch in Gaststätten ist um 80 Prozent zurückgegangen. Und
der Pulverdampf im Ringen um die Existenz angeblich massenhaft vom
Aus bedrohter Kneipen hat sich ebenfalls aufgelöst. Der Gesetzgeber
musste – wie so oft – von den höchsten Richtern korrigiert werden.
Gestern stoppte das saarländische Verfassungsgericht ein strenges
Nichtraucherschutzgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008
zwar ein totales Rauchverbot in der Gastronomie für grundsätzlich
möglich erklärt, aber in seinem Urteil die Ungleichbehandlung von
großen Gaststätten – die ein Raucherzimmer einrichten können – und
den Einraum-Kneipen an der Ecke beanstandet. Wem das Bier ohne Qualm
nicht schmeckt, der findet deshalb dank der Karlsruher Richter eine
Theke, an der er rauchen darf. Erfreulicherweise wächst bei vielen
Glimmstängel-Süchtigen die Einsicht, dass ein rauchfreies Lokal ein
angenehmeres Lokal ist. Jeder zweite Raucher will keinen Qualm in
Gaststätten. Auch wenn die Vorschriften Ausnahmen zulassen, sollten
die Wirte mehr auf diese Gäste hören. Der Gesundheit dient es auf
alle Fälle.

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