Der für Google zuständige
Landesdatenschutzbeauftragte von Hamburg, Johannes Caspar, rät den
Bürgern, nach dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen
Google frühere Einträge löschen zu lassen. In einem Interview mit der
„Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) sagte Caspar wörtlich. „Wir
können die Bürger nur auffordern, ihr Recht auf informationelle
Selbstbestimmung eigenständig zu verfolgen. Es kann damit gerechnet
werden, dass sich viele Betroffene an Google wenden werden, um für
sie belastende Einträge aus früheren Zeiten tilgen zu lassen. Wir
gehen davon aus, dass Google dies auch konstruktiv im Sinne des
Urteils umsetzt.“
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Weitere Informationen unter:
http://