Das Handwerk hat die Bundesregierung davor
gewarnt, den Zeitarbeits-Mindestlohn zur allgemeinen Lohnuntergrenze
zu erklären. „Die Zeitarbeitsbranche darf nicht der
Orientierungsmaßstab für eine allgemeine Lohnuntergrenze sein“, sagte
der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto
Kentzler, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Dienstagausgabe). „Die Zeitarbeit ist weder für die regionale noch
für die branchenspezifische Vielfalt in Deutschland repräsentativ“,
so Kentzler. Der Handwerkspräsident warnte generell vor einer
staatlichen Lohnfestsetzung. „Das Handwerk ist für
branchenspezifische Lösungen. Sie haben sich im Handwerk seit Jahren
bewährt. Regelungen der Tarifpartner müssen auch weiterhin Vorrang
gegenüber jeder rein staatlichen Lohnfestsetzung haben“, betonte der
ZDH-Präsident. Die Tarifautonomie dürfe nicht gefährdet werden. Die
CDU will auf ihrem Bundesparteitag Mitte November über einen Antrag
abstimmen, wonach eine Lohnuntergrenze für alle Beschäftigten
eingeführt werden soll, für die bisher keine tarifvertragliche
Regelung gilt. Maßstab für die Lohnuntergrenze soll der
Stunden-Mindestlohn in der Zeitarbeit von 7,79 Euro (West) und 6,89
Euro (Ost) sein.
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