In der Debatte über ein Anti-Korruptionsgesetz 
im Gesundheitswesen hat sich der Hartmannbund gesprächsbereit 
gezeigt. „Über ein Gesetz, das Bestechlichkeit bei niedergelassenen 
Ärzten unter Strafe stellt, kann man sicher nachdenken“, sagte Klaus 
Reinhardt, Vorsitzender des Bundes, der bundesweit 60000 
niedergelassene und angestellte Ärzte vertritt, der in Düsseldorf 
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Nur dann muss 
auch klar sein, dass dies nicht nur für die Ärzte, sondern auch für 
andere Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare oder Architekten gelten
muss“, sagte Reinhardt. „Korruption im Gesundheitswesen kommt sicher 
vor, das sehen wir ja jetzt wieder am Organspendeskandal in Leipzig. 
Vor krimineller Energie kann man sich nur begrenzt schützen“, sagte 
Reinhardt. „Es ist aber unverfroren, so zu tun, als sei gerade der 
Berufsstand der Ärzte besonders korrupt“, sagte Reinhardt. Die 
Ärztekammern könnten Korruptionsfälle nur dann ahnden, wenn sie ihnen
auch gemeldet würden. „Das wäre die eigentliche Aufgabe der 
Krankenkassen“, sagte Reinhardt. Es sei dagegen „absurd, dass die 
Kassen für die Bundesregierung einen Gesetzentwurf schreiben“. Die 
Kassen hatten einen eigenen Gesetzentwurf vorbereitet, in dem sie 
vorschlagen, Bestechlichkeit unter Ärzten mit bis zu drei Jahren Haft
zu bestrafen.
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