Rheinische Post: Hartmannbund derÄrzte offen für Anti-Korruptions-Gesetz / Vorsitzender Reinhardt: Das gilt dann aber für alle Freiberufler

In der Debatte über ein Anti-Korruptionsgesetz
im Gesundheitswesen hat sich der Hartmannbund gesprächsbereit
gezeigt. „Über ein Gesetz, das Bestechlichkeit bei niedergelassenen
Ärzten unter Strafe stellt, kann man sicher nachdenken“, sagte Klaus
Reinhardt, Vorsitzender des Bundes, der bundesweit 60000
niedergelassene und angestellte Ärzte vertritt, der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Nur dann muss
auch klar sein, dass dies nicht nur für die Ärzte, sondern auch für
andere Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare oder Architekten gelten
muss“, sagte Reinhardt. „Korruption im Gesundheitswesen kommt sicher
vor, das sehen wir ja jetzt wieder am Organspendeskandal in Leipzig.
Vor krimineller Energie kann man sich nur begrenzt schützen“, sagte
Reinhardt. „Es ist aber unverfroren, so zu tun, als sei gerade der
Berufsstand der Ärzte besonders korrupt“, sagte Reinhardt. Die
Ärztekammern könnten Korruptionsfälle nur dann ahnden, wenn sie ihnen
auch gemeldet würden. „Das wäre die eigentliche Aufgabe der
Krankenkassen“, sagte Reinhardt. Es sei dagegen „absurd, dass die
Kassen für die Bundesregierung einen Gesetzentwurf schreiben“. Die
Kassen hatten einen eigenen Gesetzentwurf vorbereitet, in dem sie
vorschlagen, Bestechlichkeit unter Ärzten mit bis zu drei Jahren Haft
zu bestrafen.

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