Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD)
schaltet sich in die Flüchtlingsdebatte ein und hat „eine Reihe von
Änderungen im Baugesetzbuch“ angekündigt, damit die Kommunen
schneller neue Flüchtlingsheime bauen können. „Wir sind in der
Pflicht, Flüchtlingen zu helfen und uns um sie zu kümmern. Dazu
gehören natürlich auch angemessene, menschenwürdige Unterkünfte“,
sagte Hendricks der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Mittwochausgabe). Die Bundesregierung unterstütze daher eine vom
Bundesrat auf den Weg gebrachte Gesetzesinitiative zur befristeten
Lockerung des Bauplanungsrechts. „Im Kern geht es darum, den
Kommunen humanitäre Hilfe besser und schneller zu ermöglichen“, sagte
die Ministerin. Demnach sollen Städte und Gemeinden dringend
benötigte Flüchtlingsunterkünfte künftig auch in Gewerbegebieten und
auf siedlungsnahen, unbebauten Grundstücken errichten dürfen. Das ist
bisher rechtlich oft nicht möglich. Auch die Umwidmung bereits
bestehender Gewerbeimmobilien und Bürohäuser in Asylbewerberheime
soll erleichtert werden. Bereits am kommenden Mittwoch soll das
Bundeskabinett die wohlwollende Stellungnahme der Bundesregierung zum
Gesetzesantrag der Länder billigen. Der Bund will den Gesetzesantrag
lediglich noch in einigen Details ändern. Das neue Bauplanungsrecht
soll möglichst bereits Anfang 2015 in Kraft treten. Der
Gesetzesantrag „über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung
der Unterbringung von Flüchtlingen“ war im Bundesrat von der Stadt
Hamburg vorgelegt worden. Auch im Bundestag stößt die Hamburger
Initiative auf Wohlwollen. „Wir unterstützen das Anliegen der Länder
zum erleichterten Bau von Flüchtlingsunterkünften“, sagte die
baupolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Marie-Luise Dött.
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