Es wäre eine Verdrehung, wenn nicht eine
Pervertierung des schrecklichen Geschehens am Münchner S-Bahnhof vor
zehn Monaten, wenn der couragierte Helfer Dominik Brunner posthum zum
Streit suchenden Anzugträger mit Boxer-Ausbildung und einem
kardiologischen Problem umgedeutet würde. Den Strafverteidigern der
beiden angeklagten Bürschchen kann man es nicht verdenken, dass sie
dem zu Tode gekommenen Brunner den Lorbeer des hehren Nothelfers
entreißen möchten. Es ist Strafverteidiger-Pflicht, die
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft auf Schwachstellen zu prüfen.
Die Anklageschrift mit dem Vorwurf des Mordes ist leider nicht über
Zweifel erhaben. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft, insbesondere
das Verschweigen des Obduktions-Hauptbefundes Herzanomalie und
Herzstillstand, ist unbegreiflich und für die Verteidigung wie ein
Geschenk des Himmels. Es könnte passieren, dass das Gericht (in dubio
pro reo) am Ende zu dem Urteil kommt: Die Tritte und Schläge gegen
Brunner seien weder Mord, noch Totschlag, seien vielmehr als
gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge zu werten –
Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Das sollte aber nichts an
unserem Urteil ändern, Brunner sei ein tapferer Mann gewesen.
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