Aus dem Fluthilfefonds des Bundes sind bis 31.
Dezember 2017 rund 5,2 Milliarden Euro für die Beseitigung von
Hochwasserschäden abgeflossen. Das teilte das Bundesfinanzministerium
auf Anfrage der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Freitagausgabe) mit. Das 2013 nach der Flutkatastrophe an Elbe und
Donau eingerichtete Sondervermögen hat ein Volumen von insgesamt acht
Milliarden Euro. Sollte es durch die aktuelle Hochwassergefahr in
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern zu neuen Schäden
kommen, können Betroffene nach Angaben des Ministeriums jedoch nicht
mit staatlicher Hilfe des Bundes rechnen. Das Grundgesetz weise
grundsätzlich den betroffenen Ländern die Aufgabe der
Katastrophenhilfe zu. Der Bund könne sich nur ausnahmsweise an den
Kosten beteiligen, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes
vorliege. Das sei zuletzt nach der Flutkatastrophe im Frühsommer 2013
der Fall gewesen. Damals belief sich der geschätzte Gesamtschaden der
Überschwemmungen auf rund acht Milliarden Euro in elf Bundesländern.
Das für diesen Zweck errichtete Sondervermögen des Bundes wickelt
derzeit noch immer Schadensbeseitigungen ab.
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