Rheinische Post: Iban-Verweigerern drohen Verzugszinsen und Mahngebühren

Bankkunden, die bei Zahlungen ab 1. Februar
nicht die neue 22-stellige Kontonummer Iban benutzen, droht
Ungemach. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
hin. „Führt die Bank den Auftrag nicht mehr aus, droht
Zahlungsverzug, und das bedeutet Zusatzkosten durch Zinsen und
Mahngebühren und Ärger“, sagte vzbv-Experte Frank-Christian Pauli der
in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Die
Iban, die das alte Verfahren mit Bankleitzahl und Kontonummer
ersetzt, wird ab Februar auch für alle privaten Kunden von Banken und
Sparkassen verpflichtend. Unternehmen und Vereine müssen es bereits
seit August 2014 anwenden.

Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621