Rheinische Post: Innenstaatssekretär nennt Bedingungen für Gefährder-Abschiebung durch den Bund

Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) ist dem
Eindruck entgegengetreten, der Bund könne nach geltender Gesetzeslage
die generelle Zuständigkeit für die Abschiebung von Gefährdern
übernehmen. Nach den Vorgaben im Aufenthaltsrecht gehe es „nicht um
alle Gefährder, sondern um besonders gelagerte Fälle“, sagte Krings
der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Bei einer
Gesetzesnovelle reiche zudem ein Passus zur Abschiebung nicht aus.
„Wollte man durch Gesetzesänderung die Bundeszuständigkeit für
Gefährder ausweiten, so wäre das nur sinnvoll bei einer
gleichzeitigen Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei“, sagte
der CDU-Politiker. Sie müsse dann wie die Landespolizei
beispielsweise auch Zutritt zu Unterkünften und Wohnungen erhalten.

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