Rheinische Post: Justizminister wollen rückfällige Träger von Fußfesseln künftig sofort einsperren

Die Öffentlichkeit soll besser vor verurteilten
Verbrechern geschützt werden, die eine Fußfessel tragen und gegen
Bewährungsauflagen verstoßen. Auf Beschluss der Landesjustizminister
solle geprüft werden, ob es rechtlich möglich ist, Straftäter in
Sicherungsverwahrung zu nehmen, wenn sie Weisungen der Strafkammer
verletzen, berichtet die „Rheinische Post“ (Montagausgabe). „Das
Strafrecht muss Instrumente bereithalten, um die Allgemeinheit bei
einem Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht vor schweren
Gefahren schützen zu können“, sagte der nordrhein-westfälische
Justizminister Thomas Kutschaty der Zeitung. Dabei seien jedoch
„keine Schnellschüsse gefragt, sondern gründliche Überlegungen“. Eine
Arbeitsgruppe soll nun prüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf
besteht. Das Bundesjustizministerium wird sich daran offenbar
beteiligen.

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