Rheinische Post: Kabinett billigt höhere Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker

Für die rund 600.000 Beschäftigten im
Gebäudereiniger-Handwerk und die etwa 60.000 Arbeitnehmer im
Dachdecker-Handwerk gelten rückwirkend zum 1. Januar höhere
Mindestlöhne. Das geht aus Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums
hervor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt werden sollen.
Sie liegen der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Mittwochausgabe) vor. Für die Gebäudereiniger der Lohngruppe 1 in
Westdeutschland steigt der Mindestlohn demnach von bisher zehn auf
10,30 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland von 9,05 auf jetzt 9,55
Euro. Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 Euro nun mindestens
12,90 Euro pro Stunde. Allerdings sinkt der Mindestlohn für
ungelernte Kräfte von 12,25 auf 12,20 Euro. Bei den Gebäudereinigern
soll das Mindestentgelt ab 1. Dezember 2020 in Ost- und
Westdeutschland für die oberste Lohngruppe einheitlich 10,80 Euro pro
Stunde betragen. Mit den Verordnungen werden die
Branchen-Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt, die Ende 2017
von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden waren. Dadurch wird
die Tarifeinigung auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und
Arbeitnehmer ausgedehnt.

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