Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – diese
Erkenntnis setzt sich durch. Genau dasselbe gilt für Veranstaltungen,
die via Internet organisiert werden: Auch dort gilt das
Ordnungsrecht. Anders formuliert: Niemand hat etwas dagegen, wenn
sich echte Freunde oder eine Nachbarschaftsgruppe via Facebook
verabreden. Und wenn es bei einer Feier einmal etwas lauter zugeht,
muss man sich eben einigen. Keineswegs immer wird dabei die Polizei
geholt. Bei über Facebook organisierten anonymen Großpartys handelt
es sich jedoch um ein anderes Problem. Die Teilnehmer kennen sich
größtenteils nicht – sie folgen einem diffusen Feier-Aufruf im Web.
Weder Einlader noch Nachbarn oder Ordnungshüter wissen, worauf die
Veranstaltung hinausläuft. Angesichts dieser Problematik scheint die
Haltung von Innenminister Ralf Jäger vernünftig. Im Internet
bekanntgegebene Partys gehören prinzipiell zur modernen Gesellschaft
– es gibt also keinen Grund für pauschale Verbote. Doch eine gewisse
Vorsicht ist angesagt: Natürlich dürfen und sollen Partys verboten
werden, wenn sie ausarten. Und wenn sich Schläger gezielt unter eine
friedliche Menge mischen, muss erst recht eingegriffen werden. Und
zwar auch, um friedliche Gäste zu schützen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303