Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte
hat den Gesetzentwurf zur Beschneidung Minderjähriger als
„indiskutabel“ zurückgewiesen. „Wir können nur einer Regelung
zustimmen, bei der ein religionsmündiger Jugendlicher ab dem
vollendeten 14. Lebensjahr selbst den Willen äußert, aus religiösen
Gründen beschnitten zu werden“, sagte Verbandspräsident Wolfram
Hartmann der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Donnerstag-Ausgabe). Der Entwurf erkläre das Recht eines Kinder auf
körperliche Unversehrtheit als „drittrangig“ gegenüber Elternrecht
und Religionsfreiheit.
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