Seit einem Jahr ignoriert die
Regierungskoalition die Verfassungslage. Sie enthält Familien die
Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages vor, obwohl dies
die Verfassung vorgibt. Denn das amtlich errechnete und steuerfrei zu
stellende Existenzminimum des Kindes ist im Jahr 2014 gegenüber den
Vorjahren deutlich gestiegen. Dass die schwarz-rote Koalition
trotzdem das Kindergeld und den Kinderfreibetrag unverändert ließ,
aber den Grundfreibetrag für Erwachsene anhob, ist ein kleiner
Skandal. Zwar will die Koalition jetzt nachbessern. Ob sie aber die
Familien 2015 oder doch erst 2016 entlasten will, weiß sie zurzeit
noch nicht. Denn über allem steht in der Koalition die „schwarze
Null“. Vor allem die Erhöhung des Kindergeldes ist sehr teuer, und
der angestrebte Haushaltsausgleich im Jahr 2015 könnte dadurch
gefährdet sein. Es darf aber nicht sein, dass die Regierung nur um
der „schwarzen Null“ willen weiterhin eine verfassungswidrige Politik
betreibt. Zu einer soliden Haushaltspolitik gehört auch, die Erhöhung
des Kindergeldes einzukalkulieren. Notfalls müssen dafür Ausgaben an
anderer Stelle gekürzt werden, etwa bei den Steuersubventionen. Doch
dazu fehlt der Mut.
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