Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Das ist ein weithin anerkannter Grundsatz, der jedoch bei der
Finanzierung des Ausbaus der Kindergartenbetreuung in NRW bislang
nicht galt. Hier hatte das Land den Kommunen den Löwenanteil an den
Kosten der Plätze für die unter Dreijährigen aufgebürdet. Nun gab das
NRW-Verfassungsgericht einer Klage von 17 kreisfreien Städten gegen
das Kita-Gesetz der (derweil abgelösten) schwarz-gelben Regierung
statt. Die Kritiker der bisherigen Regelung reiben sich schadenfroh
die Hände. Das Urteil setze die Serie der juristischen Niederlagen
von Schwarz-Gelb fort, heißt es bei der rot-grünen
Nachfolge-Regierung. Der Verfassungsbruch sei ein weiterer Beleg für
die „miserable Abschlussbilanz“ von Ex-Familienminister Armin Laschet
(CDU). Der Versuch, parteipolitisches Kapital aus Urteilen zu ziehen,
ist ein gängiger Reflex im politischen Alltagsgeschäft. Der ehemalige
Abteilungsleiter für „Kinder und Jugend“ im Laschet-Ministerium, der
das beanstandete Gesetz maßgeblich erarbeitet hat, gehört jetzt auch
der rot-grünen Landesregierung an. Er wurde sogar zum Staatssekretär
in der Kraft-Regierung befördert. In diesem Fall erweist sich die
Suche nach den Urhebern also als Bumerang.
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