Der Koalitionsausschuss hat einen Durchbruch
beim Thema Entgeltgleichheit erzielt. Wie aus dem Beschlusspapier des
Ausschusses hervorgeht, das der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) vorliegt, soll der
individuelle Auskunftsanspruch für Mitarbeiter in Betrieben ab 200
Beschäftigten gelten. Arbeitnehmer in diesen Betrieben sollen
erfahren können, was Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen.
Arbeitgeber, die tarifgebunden sind, werden privilegiert: Dem Papier
zufolge soll ein Verweis auf tarifliche Entgeltregelungen gegenüber
dem Arbeitnehmer ausreichen. Den Anspruch darauf, zu erfahren, was
die Kollegen verdienen, können die Arbeitgeber in diesen Betrieben
nicht selbst wahrnehmen, sondern dies übernimmt der Betriebsrat.
Lediglich in Betrieben, die weder über einen Tarifvertrag noch über
einen Betriebsrat verfügen, können die Arbeitnehmer sich mit ihrem
Auskunftsanspruch direkt an den Arbeitgeber wenden.
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