Im Ringen zwischen Union und SPD um Ausnahmen
von einem flächendeckenden Mindestlohn hat die Union einen neuen
Kompromissvorschlag vorgelegt. Der Mindestlohn solle laut CDU/CSU
nicht für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungsproblemen am
Arbeitsmarkt, Rentner, Erntehelfer und Zeitungsausträger gelten,
heißt es im ersten Entwurf für einen Koalitionsvertrag von Union und
SPD. Das 177 Seiten lange Papier vom 24. November liegt der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe) vor.
Auch Schüler und Praktikanten, die ihr Praktikum während der Schul-
oder Studienzeit absolvieren, sollen ausgenommen werden. Einig sind
sich Union und SPD bereits, einen flächendeckenden Mindestlohn
einzuführen. Dessen Startpunkt, Höhe und die Ausnahmen sind aber noch
strittig. „Ausgenommen vom Mindestlohn sind Bezieher von Renten,
soweit es sich um Vollrenten handelt und in den ersten zwölf Monaten
ihrer Beschäftigung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor
Eintritt in die Beschäftigung langzeitarbeitslos waren und in ihren
Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in ihrer Person
liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt sind“,
heißt es in einem „ergänzenden Vorschlag“ von CDU/CSU beim strittigen
Thema Mindestlohn. „Wir werden auch prüfen, ob landwirtschaftliche
Erntehelferinnen und Erntehelfer sowie als Austräger von
Zeitungen/Anzeigenblättern beschäftigte Personen vom
Anwendungsbereich des Mindestlohns ausgenommen werden können“, so der
Vorschlag. Die SPD lehnt diesen Vorschlag bislang ab.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Weitere Informationen unter:
http://