Rheinische Post: Kölner Urteil ist nicht nachvollziehbar = Von Detlev Hüwel

Das hat den Städten und Kreisen in NRW gerade
noch gefehlt: Dank enormer Kraftanstrengungen beim U3-Ausbau haben
sie dem ab 1. August geltenden Rechtsanspruch auf
Kleinkinder-Betreuung mit einiger Zuversicht entgegenblicken können.
Doch nun macht ihnen das Kölner Verwaltungsgericht einen dicken
Strich durch die Rechnung. Die Richter verpassten der Stadt Köln eine
doppelte Ohrfeige: Sie muss diejenige Betreuung anbieten, die von den
Eltern gewünscht wird: entweder Kita oder Tagesmutter. Und: Das
Angebot darf nicht weiter als fünf Kilometer vom Wohnort entfernt
sein. Ist Letzteres noch nachvollziehbar (wenngleich in ländlichen
Regionen mitunter kaum realistisch), so leuchtet absolut nicht ein,
weshalb Kita und Tagesmütter nicht als gleichwertig gelten sollen.
Tatsache ist zwar, dass die meisten Eltern eine Kita-Betreuung
wünschen, aber das mindert nicht den Wert der von den Tagesmüttern
geleisteten Arbeit. Im Rahmen der Bundesgesetzgebung für den
Rechtsanspruch war der Anteil der Tagesmütter-Plätze immerhin auf ein
Drittel veranschlagt worden. Entsprechend haben die Kommunen
disponiert. Verständlich, dass sie darauf setzen, dass das Kölner
Urteil angefochten wird.

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