Rheinische Post: Kommentar / Ausnahme Demo-Verbot = Von Martin Kessler

Die in Artikel fünf des Grundgesetzes
geschützte Meinungsfreiheit ist ein wesentlicher Eckpfeiler der
Demokratie und des Rechtsstaats. Diese Meinung in einer Demonstration
kundzutun, gehört ebenfalls zu den Grundrechten jedes Bürgers. Es
müssen deshalb gewichtige Gründe dagegen sprechen, eine vom
Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckte Demonstration zu verbieten.
Die Polizei in Dresden stand sicher vor einer schwierigen Abwägung.
Sie muss die Terrordrohungen gegen „Pegida“-Anhänger und
Demonstrationen ernst nehmen und gleichzeitig das Recht auf
Meinungsäußerung durchsetzen. Offenbar hat sie sich einseitig vom
Polizeirecht leiten lassen und jegliches Risiko vermeiden wollen. Das
ist sicher ein gut gemeinter Ansatz, aber er kann auch als
Kapitulation vor dem Terror ausgelegt werden. Besser wäre es gewesen,
den Demonstranten, wie sehr man auch ihre Ziele ablehnt, den
bestmöglichen Schutz zu gewähren, ohne die Veranstaltung gleich
abzusagen. Es bleiben also Zweifel. In jedem Fall sollte ein
Demo-Verbot die Ausnahme bleiben.

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