Von Georg Winters: Wer die Musik bestellt, muss
sie auch bezahlen. Katarina Barleys Idee, das Bestellerprinzip nicht
nur bei Mietverträgen, sondern auch bei Immobilienverkäufen
einzuführen, mag ehrenwert erscheinen. Aber sie verstellt den Blick
darauf, dass die öffentliche Hand seit mehr als einem Jahrzehnt über
steigende Grunderwerbsteuern bei der Preistreiberei mitgemacht hat.
Wer eine Immobilie für 250.000 Euro kauft, zahlt heute in
Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern 7500 Euro mehr Steuern
als 2006. Will die Justizministerin die Verbraucher entlasten, sollte
sie auf die Länder einwirken, die Steuern wieder zu senken. Aber die
werden nicht ohne Widerstand auf die liebgewonnene Einnahmequelle
verzichten wollen. Dass der Käufer nach der Barley-Reform unter dem
Strich weniger zahlen würde als bisher, ist zudem fraglich. Solange
der Verkäufer kein Problem hat, sein Haus loszuwerden, können ihm die
Maklerkosten herzlich egal sein, weil er sie einfach auf den
Kaufpreis aufschlägt. Mehr Wettbewerb auf dem Makler-Markt wird in
vielen Fällen ein frommer Wunsch bleiben.
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