Das Verfassungsgericht hat das letzte Wort,
doch das Finanzgericht Niedersachsen hat die Berechnung des
Kinderfreibetrags schon mal in der Luft zerrissen. Das ist peinlich
f
Seriosit
die Erh
ist das f
von Kindern verbietet sich Schlamperei. Zugleich geht die Kritik der
Richter weit
grunds
der Staat auf das Alter der Kinder keine R
schon. Dabei geht es in beiden F
Existenzminimums. Das hat zur Folge, dass f
der Ausbildung ein geringerer Betrag steuerfrei gestellt wird als f
Kinder, die von der Schule gleich in Hartz IV wechseln. Anstrengung
wird bestraft, Nichtstun belohnt – das emp
hoffentlich genauso wie die betroffenen Eltern.
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