Der Ministerpräsident sagt, die von Rot-Grün
2016 gefasste Leitentscheidung zur Braunkohle sei Rechtsgrundlage für
die Abholzung des Hambacher Forsts. Die Grünen im Landtag bestreiten
das und machen von der SPD gefasste Beschlüsse aus den frühen 1990-er
Jahren dafür verantwortlich. Am Ergebnis ändert das nichts. Denn
unstreitig ist: Es gibt eine Rechtsgrundlage dafür, dass der
Energieriese RWE den Hambacher Forst abholzen darf. Und zwar jetzt.
Wer diese Rechtslage bedauert, hätte sich eben früher politisch
engagieren müssen, um eine andere Rechtslage zu organisieren. Die
letzte Chance dazu war wohl die Leitentscheidung 2016.
Jetzt ist die Rechtslage, wie sie ist. Deshalb ist es Unsinn, von
Laschet zu verlangen, die Rodung zu verhindern. Der Landesregierung
bleibt nur noch, zu gewährleisten, dass der Energiekonzern sein Recht
ohne Gefährdung durch gewalttätige Demonstranten wahrnehmen kann.
Recht muss nicht nur geschaffen, sondern auch durchgesetzt werden.
Die Baumschützer mögen noch so ehrenwerte Ideale haben. Aber die
Regeln der Demokratie gehen vor.
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