Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein
hohes Gut, auf das wir zu Recht stolz sind. Der Umfang der
Meinungsfreiheit ist ein wesentlicher Gradmesser, wie entwickelt eine
Demokratie ist und wie tolerant ihre Bürger miteinander umgehen. Ob
Meinungsbeiträge andere beleidigen, müssen bei uns im Streitfall
Gerichte klären. So läuft das in einem Rechtsstaat. Es spricht also
nichts dagegen, dass die Justiz beurteilt, ob der Satiriker
Böhmermann die gesetzlichen Grenzen mit seiner Schmähkritik gegen den
türkischen Präsidenten Erdogan überschritten hat. Dabei muss die
Kanzlerin ihren türkischen Partnern klarmachen, dass auch eine solche
Satire durch die Meinungsfreiheit abgedeckt sein kann. Erdogan selbst
verletzt in der Türkei die Meinungsfreiheit aufs Gröbste. Damit hat
er aber nicht das Recht verwirkt, dass eine Schmähkritik gegen ihn
bei uns juristisch überprüft wird. Angesichts der bisherigen Urteile
zur Kunst- und Meinungsfreiheit stehen die Chancen gut, dass ein
solcher Prozess anders ausgeht, als Erdogan sich das wünscht.
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