Wer löscht wann welchen Hasskommentar? 
Eigentlich wollte Heiko Maas diese Fragen klären. Das 
Netzwerkdurchsetzungsgesetz trägt nun nicht nur ein Ungetüm als 
Namen, sondern scheint auch eines zu werden. Die von den Politikern 
von Union und SPD eingearbeiteten Veränderungen sind vage, sie höhlen
das ursprüngliche Vorhaben aus – und sie sind unverständlich. Von 
„regulierter Selbstregulierung“ ist die Rede, und wer sich darunter 
wenig vorstellen kann, der sei willkommen in einem Kreis 
schulterzuckender Experten. Auf den letzten Metern der 
Legislaturperiode hat die Koalition mehrere Baustellen des Gesetzes 
aufgerissen und ein paar Steine verlegt. Ob die Maas-Mission auf 
verfassungsrechtlich sicherem Boden steht, ist ungewiss. Maas wollte 
mit dem Gesetz Fragen klären, nun wirft das veränderte Gesetz Fragen 
auf. Wer muss noch Bußgeld zahlen? Bis zu 50 Millionen Euro Strafe 
waren für soziale Netzwerke gedacht, die kein Löschsystem für 
Hasskommentare schaffen. Nun ist das Gesetz so entschärft, dass 
wahrscheinlich gar keine Strafen mehr verhängt werden können. Die 
Maas-Mission droht zu scheitern, sie ist nur noch ein Signal der 
wehrhaften Gesellschaft gegen Hass.
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