Selbstredend haben auch beamtete Lehrer das
Recht, sich für ihre Interessen stark zu machen und für bessere
Gehälter und Arbeitszeiten zu kämpfen. Doch ein Streikrecht haben sie
nicht, und das wird ihnen das Verfassungsgericht auch kaum
zusprechen. Die Beamtenbesoldung beruht auf grundsätzlich anderen
Prinzipien als die von Angestellten: Das besondere Dienstverhältnis
bringt Beamten auf der einen Seite Privilegien wie Unkündbarkeit und
lebenslange Alimentation, verlangt im Gegenzug aber besondere Treue
bei der Erfüllung der Aufgaben – das impliziert ein Streikverbot. Die
Kläger betonen, dass sie keine hoheitlichen Aufgaben haben. In der
Tat kann man diskutieren, ob Lehrer überhaupt Beamte sein müssen –
viele sind es schon heute nicht. Doch das ist eine andere Debatte. Es
ist schon frech, wie die Kläger versuchen, sich die Rosinen aus
beiden Kuchen herauszupicken. Sie tun damit auch ihrem Stand einen
Tort an. Entsprechend alarmiert reagierte der Beamtenbund: Ein
Streikrecht für Beamte bedeutet den Sargnagel für das
Berufsbeamtentum mit seinen Privilegien.
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