Rheinische Post: Kommentar: Flüchtling zweiter Klasse

Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling, das
zeigt sich derzeit vor deutschen Gerichten. Tausende Syrer haben
dagegen geklagt, dass sie nur einen „subsidiären“, also vorläufigen
Schutzstatus erhalten haben. In der ersten Instanz haben die meisten
Klageführer Recht bekommen. Nun hat aber erstmals ein
Oberverwaltungsgericht einen solchen Fall verhandelt – und genau
andersherum entschieden: Nicht jeder Syrer hat automatisch Anspruch
auf Asyl, befanden die Richter. Denn dieses Recht gewährt das
Grundgesetz nur politisch Verfolgten, und jeder Fall ist dabei
individuell zu prüfen. Rechtlich ist die Sache klar, aber ist sie
auch gerecht? Mit dem subsidiären Schutz hantieren die Behörden ja
erst, seit die Bundesregierung den Flüchtlingszustrom aus Syrien
erschweren will. Ob ein Syrer volle Schutzrechte erhält oder nicht,
hängt nicht unbedingt vom Grad seiner Verfolgung ab, sondern vor
allem vom Zeitpunkt seiner Ankunft in Deutschland. Dahinter steckt
eine politische Entscheidung, keine Veränderung der rechtlichen Lage.
Das sollte man wenigstens ehrlich zugeben.

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