Das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts
zur verschärften Frauenförderung in NRW ist eine schallende Ohrfeige
für die Landesregierung. Als „verfassungswidrig“ werten die Richter
die rot-grüne Vorgabe, nach der seit Juli Frauen sogar dann noch
bevorzugt befördert werden müssen, wenn sie schlechter qualifiziert
sind als ihre männlichen Wettbewerber. Dass man die mangelnde Präsenz
von Frauen in Führungspositionen mit einer solchen Brechstange nicht
korrigieren darf, war den meisten Beobachtern auch vor dem Urteil
schon klar. Am konsequentesten hat die FDP im Düsseldorfer Landtag
auf die rot-grüne Dienstrechtsreform reagiert: Sie ist zur Klage vor
dem Verfassungsgericht bereit. Die CDU im Landtag hingegen hat sich
mit bloßer Kritik an der Reform begnügt und kneift im Gegensatz zur
FDP, wenn es um konkrete Schritte dagegen geht. Es werden feine
Unterschiede wie diese sein, die im nahenden NRW-Wahlkampf darüber
entscheiden, wie die Wähler die unterschiedliche Oppositionsarbeit
von CDU und FDP bewerten.
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