Nach der Steuer-Razzia ist das Urteil im
Kirch-Verfahren der zweite Nackenschlag binnen weniger Tage für die
Deutsche Bank. Aber er war absehbar. Die Frage, ob der frühere
Vorstandssprecher Rolf Breuer sich 2002 so freimütig über die
Kreditwürdigkeit Leo Kirchs äußern durfte, war nie eine. Es gibt ein
Bankgeheimnis, und das schützt Kreditnehmer davor, dass jemand in der
Öffentlichkeit leichtfertig drauflosredet. Genau das hat Breuer
getan, und darum geht das Urteil in Ordnung. Die Frage, ob Kirchs
Reich auch ohne das Interview in die Pleite geschliddert wäre, spielt
dabei keine Rolle. Ein Vergleich, auf den sich die Bank nicht
einlassen wollte, wäre vermutlich billiger geworden als der
Schadenersatz, der jetzt fällig werden könnte. Allerdings wäre es
falsch, dem Konzern Sturheit vorzuwerfen. Ein voreiliger Vergleich
hätte ihm schnell Ärger mit den eigenen Aktionären eingebrockt. So
hat das Unternehmen gepokert – und am Ende verloren. Wie Breuer,
dessen Name immer mit diesen Vorfällen verbunden bleibt. Und wie
Kirch, der im Streit mit der Bank bis zu seinem Tod keinen Frieden
fand.
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