Rheinische Post: Kommentar: Gewissenhafte Leipziger Richter

Die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts
über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten hat mehr Zeit in
Anspruch genommen als erwartet. Die Richter wollen sich nun vier
weitere Tage Zeit nehmen. Das spricht für die Tragweite, die sie
diesem Urteil beimessen. Und dafür, dass sie diese Entscheidung nicht
anderen Gerichten überlassen wollen. Die Richter müssen abwägen
zwischen einem besseren Umwelt- und Gesundheitsschutz für alle und
den Eigentumsrechten der betroffenen Diesel-Fahrer. Würde ihnen die
Einfahrt in die Städte künftig verwehrt, wäre dies einerseits eine
Form der Enteignung. Andererseits muss in dieser Abwägung aber das
Allgemeininteresse am Ende schwerer wiegen. Zu begrüßen wäre daher,
wenn die Richter die Bundesregierung indirekt zwängen, nun endlich
die Grundlagen für eine „Blaue Plakette“ zu schaffen. Dadurch könnten
Fahrverbote zwar nicht verhindert, aber auf bestimmte Zonen und
Diesel-Modelle beschränkt bleiben. Sie würden bundeseinheitlich
gelten und wären für die Polizei überhaupt erst kontrollierbar.
Gleichzeitig muss die Politik die Autoindustrie zwingen, betroffenen
Fahrern die kostenlose Hardware-Nachrüstung ihrer Autos anzubieten.

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