Das Urteil des Bundesgerichtshofes zum dritten
Börsengang der Telekom vor 14 Jahren war überfällig: Es erscheint
extrem fragwürdig, wie der Bund damals viele Milliarden Euro
kassierte, indem er die Papiere für einen Kurs von 66,50 Euro auf den
Markt drückte, obwohl es bereits erste Krisenzeichen an der Börse
gab. Und dass genau bei diesem Börsengang dann auch noch eine
wichtige Beteiligung in den USA als angeblich schon teuer verkauft
dargestellt wurde, obwohl sie noch zum Konzern gehörte, war noch
schlimmer. Gut, dass der Bundesgerichtshof diesen Sachverhalt als
eindeutigen Prospektfehler gebrandmarkt hat. Was bedeutet dies für
Anleger? Diejenigen, die geklagt haben, können wenigstens auf etwas
Schadenersatz hoffen. Obwohl man zugeben muss, dass die T-Aktie seit
2000 nicht um mehr als 80 Prozent in den Keller ging, weil der
Börsenprospekt falsch war, sondern weil es mit der ganzen Branche an
der Börse bergab ging. Gleichzeitig müssen Anleger aus dem
Telekom-Debakel lernen, dass sie ihr Kapital streuen müssen. Das
bleibt der beste Risikoschutz.
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