Der Numerus clausus war immer schon ein äußerst
fragwürdiges Auswahlkriterium für die Vergabe der knappen 
Medizin-Studienplätze. Der Nachweis, dass Einser-Abiturienten später 
die besseren Ärzte sind, wurde nie erbracht. Dass hingegen eine 
berufliche Vorerfahrung etwa als Rettungssanitäter oder ein 
nachgewiesenes soziales Engagement zum Beispiel bei der Pflege 
Angehöriger junge Menschen auch für eine medizinische Laufbahn 
empfehlen, liegt auf der  Hand. Schon aus diesem Grund ist das neue 
Landarzt-Gesetz von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) 
ein Schritt in die richtige Richtung: Ab kommendem Wintersemester 
spielt die Abiturnote bei rund sieben Prozent der 
Medizinstudienplätze in NRW nur noch die Nebenrolle. Gut 140 
Studienplätze sollen nicht an die besten Abiturienten gehen, sondern 
an junge Persönlichkeiten, denen man den Arztberuf aus ganz anderen 
Gründen zutraut. Jene Studenten, die über dieses alternative 
Verfahren ins Medizinstudium rutschen, müssen sich im Gegenzug 
verpflichten, später mindestens zehn Jahre lang in einem medizinisch 
unterversorgten Gebiet zu praktizieren. Die Selbstverpflichtung eines
Teils der Medizinstudenten auf eine ländliche Praxis nach dem Studium
ist für sich genommen ein richtiges Instrument. Das Medizinstudium 
ist die teuerste Ausbildung, die der Steuerzahler in Deutschland 
finanziert. Es ist einem Teil der Medizinstudenten zumutbar, sich im 
Gegenzug zu solchen Zusagen zu verpflichten. Warum diese Belastung 
aber ausschließlich jenen Medizinstudenten zugemutet werden soll, die
kein Einser-Abi haben, ist nicht plausibel. Das alternative 
Studienplatzvergabe-Verfahren ohne Numerus clausus und die an eine 
spätere  Landarzt-Verpflichtung geknüpfte Studienplatzvergabe sollten
entkoppelt werden.
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