Mäusekot im Brot, Schaben in der Küche – die
alljährliche Lebensmittelüberwachung legt in ihren Berichten
regelmäßig offen, wo es an der Einhaltung der Hygienestandards
hapert. Besonders häufig sind Betriebe betroffen, deren Inhaber keine
Ausbildung in der Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk
abgeschlossen haben. Und das sind Schätzungen zufolge mehr als die
Hälfte der Neugründungen. Der unsachgemäße Umgang mit Nahrungsmitteln
kann lebensbedrohliche Krankheiten wie Salmonellen-Vergiftungen
verursachen. Es handelt sich also nicht um ein Kavaliersdelikt. Daher
ist es gut, dass die Verbraucherminister der Länder die Kontrollen
für unerfahrene Gastronomen verschärfen und künftig einen
Hygieneführerschein zur Voraussetzung machen wollen. Wirkungsvoller
wäre es allerdings, nicht nur die Inhaber von Restaurants oder
Imbiss-Stuben zu adressieren, sondern auch alle anderen Mitarbeiter,
die mit verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen. Eine
vorherige Prüfung dient im übrigen nicht nur den Gästen, sondern auch
den Gastronomen: Wenn ihnen aufgrund von Verstößen erst einmal ein
Bußgeld droht, steht schnell die Existenz des Betriebes auf dem
Spiel.
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