Eine 161,5 Zentimeter große Frau darf nicht von
der Bewerbung für die NRW-Polizei ausgeschlossen werden, weil sie zu
klein ist, urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf gestern. Es ist
ein Urteil mit Signalwirkung, und ein überfälliges obendrein – ein
grundsätzliches ist es aber nicht. Die Polizei sollte es gleichwohl
zum Anlass nehmen, um die starren Mindestgrößen für den Zugang zur
Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen aufzuheben beziehungsweise
zu lockern. Es ist nicht länger vermittelbar, dass in NRW männliche
Polizei-Bewerber mindestens 1,68 Meter und Frauen 1,63 Meter groß
sein müssen. Wo hingegen in fast allen anderen Bundesländern Frauen
und Männer bei der Polizei deutlich kleiner sein dürfen als in NRW.
Wichtiger als die Größe ist die körperliche Fitness und die tiefe
Überzeugung, Polizist werden zu wollen, um der Allgemeinheit zu
dienen. Ein Land wie NRW kann es sich nicht länger leisten, junge
engagierte Bewerber nicht zu nehmen, weil ihnen der ein oder andere
Zentimeter fehlt. Auf die Größe darf es nicht ankommen – zumindest
bei der Polizei.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell