Rheinische Post: Kommentar / Kluges IS-Urteil = Von Martin Kessler

Institutionen wie das Düsseldorfer
Oberlandesgericht stehen an vorderster Front im Kampf des
Rechtsstaats gegen den internationalen Terrorismus. Das ist für die
Beteiligten nicht leicht, denn sie haben um Leib und Leben zu
fürchten, wenn sie Urteile gegen die Gefährder unseres Staatswesens
sprechen. Und sie müssen klug urteilen, um nicht in den Verdacht
einer Gesinnungsjustiz zu geraten. Beides ist beim Urteil gegen den
IS-Anhänger Nils D. gut gelungen. Das Gericht wandte die Härte des
Gesetzes an, gab aber einen Strafrabatt, weil der Angeklagte
geständig war und obendrein aus dem Innenleben der Terrororganisation
Islamischer Staat berichtete. Ohnehin konnte ihm nur die
Mitgliedschaft in dieser Mördertruppe angelastet werden. Was er an
Scheußlichkeiten berichtete, ist dazu angetan, den Kampf gegen den IS
weiter zu verstärken. Gleichwohl muss allen Sympathisanten dieser
selbst ernannten Gotteskrieger klar sein, dass eine IS-Mitgliedschaft
ein schweres Verbrechen darstellt. Einen Strafrabatt wie jetzt wird
es um so weniger geben, je mehr die Justiz über die Terrormiliz weiß.

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