VON THOMAS REISENER Seit 2010 waren in NRW nie 
weniger als 150 Kommunen in der Haushaltssicherung. Die Finanzen 
waren so schlecht, dass sie ihre komplette Planung unter den 
Vorbehalt der Kommunalaufsicht stellen mussten. Obwohl das 
Grundgesetz Kommunen ausdrücklich ein Recht auf finanzielle 
Eigenverantwortung zugesteht. Ein Altschuldenfonds, der Schulden 
zumindest vorübergehend abnimmt, könnte die notleidenden Kommunen 
wieder handlungsfähig machen. Da vor allem der Bund immer mehr Lasten
auf die Kommunen abgewälzt hat, ist auch naheliegend, dass er den 
Fonds mit finanziert. Trotzdem muss das Verursacherprinzip gelten: 
Wer wenig Schulden hat, sollte auch weniger an den Fonds zurückzahlen
müssen, wenn es eines Tages ans Tilgen geht. Düsseldorf hat seine 
RWE-Aktien rechtzeitig verkauft und sich damit weitgehend 
entschuldet. Das war klug. Duisburg und andere Kommunen haben sich 
mit der Steag – ausgerechnet – einen eigenen Kohleverstromer 
zugelegt. Das war dumm. Solche Städte darf auch ein Altschuldenfonds 
nicht gleichstellen. Kommunen, die schlecht mit dem Steuergeld ihrer 
Bürger umgegangen sind, darf der Fonds nicht durch die Hintertür 
belohnen.
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